Ausbildung zum anerkannten Diakon

Vom 22.11.2018 - 10.07.2020 (zzgl. Kirchliche Abschlussprüfung und Bewährungszeit) findet unsere berufsbegleitende Ausbildung mit kirchlicher Anerkennung zum Diakon statt.

Diakonie ist in dem Auftrag der Kirche begründet, Zeugnis von Jesus Christus in der Welt zu geben. Dienst der helfenden Liebe und Dienst mit dem Wort gehören untrennbar zusammen. Im Dienst der Diakone soll die wechselseitige Abhängigkeit von Gottesdienst und Dienst in der Welt erkennbar werden. Die Diakone sind für diesen Dienst ausgebildet und Mitarbeiter im Diakonat der Kirche. Sie führen gemeinsam mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den diakonischen Auftrag in Sozial- und Bildungsarbeit, in pflegerischen und erzieherischen Tätigkeiten sowie in Verkündigung, Seelsorge und Beratung aus.

Einsatzfelder/Anerkennung

Diakoninnen und Diakone übernehmen als Mitarbeitende in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen sowie diakonischer Einrichtungen und Dienste Verantwortung für die Entwicklung eines glaubwürdigen diakonischen Profils. Sie sind insbesondere in der Einrichtungsleitung, als Beauftragte für das geistliche Leben, im Sozialen Dienst oder als Kirchenkreissozialarbeiter*in tätig. Diakoninnen und Diakone sind nach den kirchenrechtlichen Regelungen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland anerkannt. Sie erwerben das Recht zur freien Wortverkündigung sowie in Abstimmung mit dem örtlichen Superintendenten das Recht zur Verwaltung der Sakramente im Rahmen ihres Dienstauftrages. Die im Rahmen der Ausbildung erworbenen Leistungen (ETCS) sind nach den jeweils gültigen Bestimmungen einer weiterführenden Ausbildungsstätte (Hochschule) anerkennungsfähig*. *Das Diakonische Bildungsinstitut kooperiert diesbezüglich mit der EHS Dresden.

Weitere inhaltliche Informationen und unseren Flyer finden Sie hier.