grundständige Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen
Zur Ausbildung kann formal zugelassen werden, wer
einen Realschulabschluss (oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss)
und
eine Sozialassistentenausbildung (oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer in einem für Heilerziehungspfleger förderlichen Beruf)
nachweisen kann.

Anhand Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen, der Auswertung sowohl Ihrer schriftlichen Aufnahmeprüfung als auch des mit Ihnen geführten Auswahlgesprächs erhalten Sie zeitnah eine Benachrichtigung über die Möglichkeit einer Ausbildung als Heilerziehungspfleger an unserem Haus.

Dauer, Ausbildungsorganisation, Beginn, Zeiten
Entsprechend der Thüringer Fachschulordnung dauert die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger 3 Jahre in der Vollzeitform. In diesen 3 Jahren sind die erfoderlichen Praxiszeiten enthalten.
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt.
An 4 - 5 Samstagen pro Schuljahr finden (verpflichtend) zusätzliche Blockveranstaltungen statt.
Die Unterrichtszeiten entsprechen den üblichen Ferienregelungen.
Die in der Ausbildungsverordnung vorgesehenen fachpraktischen Ausbildungszeiten (40 Wochen) werden in Form von Blockpraktika in den Stammhäusern, Hospitationen und im sozialpsychiatrischen Praktikum abgeleistet.
Es finden pro Schuljahr in der Regel zwei Blockpraktika statt.
Der Ausbildungsbeginn startet mit dem Thüringer Schuljahresbeginn eines jeden Jahres.

Kosten und Förderung
Das DBI mit seiner staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft muss zur Kostendeckung ein Schulgeld erheben, dessen aktuelle Höhe derzeit 60,- € pro Monat beträgt. Eine Schulgeldermäßigung oder eine Stundung bis zum Ende der Ausbildung ist bei Nachweis entsprechender Bedürftigkeit und auf Antrag in Ausnahmefällen möglich.
Folgende Unterstützungsangebote können in Anspruch genommen werden:

BAföG:
Eine finanzielle Förderung kann beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Bei entsprechenden Voraussetzungen kann auch ein "Meister-BAföG" beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt werden.

steuerliche Absetzbarkeit:
Gemäß § 10 Abs.1 Nr. 9 EStG ist Schulgeld bis zu 3000,- € pro Jahr von der Einkommensteuer absetzbar.

Bildungskredit:
Zur Unterstützung von Studierenden sowie von Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung.

Bildungsgutschein:
Da sowohl das DBI als Bildungsträger als auch die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger gem. AZWV zertifiziert sind, kann bei der zuständigen Arbeitsagentur ein Antrag auf Erteilung eines Bildungsgutscheins für diesen Ausbildungsgang gestellt werden.
Die Zulassungsnummer für diesen grundständigen Ausbildungsgang zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger lautet:
M-4221-0304
Die Arbeitsagentur prüft jeden Antrag individuell.
Wichtig ist, dass die Beratung bei der Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung stattfindet!

Bewerben?
Ihre Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:
- Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf mit Lichtbild
- lückenloser Nachweis der schulischen Abschlüsse
- lückenloser Nachweis der beruflichen Laufbahn

Richten Sie Ihre Bewerbung an das
Diakonische Bildungsinstitut Johannes Falk gem. GmbH
- Geschäftsbereich Ausbildung -
Ernst-Thälmann Straße 90
99817 Eisenach

Ihre Bewerbung sollte uns bis zum 31. März erreicht haben.

Fragen?
Rufen Sie uns an:
03691 - 810 200 (Sekretariat des Geschäftsbereichs Ausbildung)
03691 - 810 205 (Fachbereichsleitung)
oder mailen Sie uns:
info[at]dbi-falk.de oder v.brinkmann-haenel[at]dbi-falk.de

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