Adressaten

Dieses Ausbildungsangebot richtet sich an bereits mehrjährig in der Behindertenhilfe tätige "Quereinsteiger" mit unterschiedlichsten Ausbildungshintergründen, aber ohne spezifischen Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in.
Die berufsbegleitende Ausbildungsform ermöglicht diesem Personenkreis eine Qualifizierung zur Fachkraft in der Behindertenhilfe neben der fortgeführten Tätigkeit im Arbeitsfeld.

Zugangsvoraussetzungen

Zur Ausbildung kann formal zugelassen werden, wer
einen Realschulabschluss (oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss)
und
eine Sozialassistentenausbildung (oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer in einem für Heilerziehungspfleger/innen förderlichen Beruf)
und
zu Beginn der Ausbildung eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Art und den Umfang (eine durchschnittliche Berufspraxis im Umfang einer halben Stelle wird für die Dauer der Ausbildung vorausgesetzt) der Tätigkeit des Mitarbeiters sowie eine Einverständniserklärung des Dienstgebers
nachweisen kann.

Dauer, Ausbildungsorganisation, Beginn, Zeiten

Die Ausbildung in der berufsbegleitenden Form dauert 4,5 Jahre.
Der Unterricht findet in sog. Präsenzwochen - jeweils von Montag bis Samstag - statt.
Pro Schuljahr werden ca. 12 bis 14 (je nach Schuljahreslänge) Präsenzwochen angeboten, so dass ca. alle 3-4 Wochen mit einer Blockunterrichtswoche zu kalkulieren ist.
In den Präsenzwochen findet Unterricht jeweils in der Zeit von 8:00 - 15:30 Uhr statt.
Die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen praktischen Ausbildungszeiten (ins. 40 Wochen) werden im Rahmen der Berufstätigkeit während der Ausbildungszeit und im abschließenden Ausbildungshalbjahr (ohne Präsenzwochen) absolviert. In dieser Zeit ist von den Auszubildenden ein Hospitationspraktikum in einem Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege zu belegen, welches sich vom ausgeübten Tätigkeitsfeld unterscheidet.
Ausbildungsbeginn ist im August eines jeden Jahres (etwa Schuljahresbeginn) - vorausgesetzt es melden sich genügend Teilnehmer für einen Kurs an (15 Teilnehmer sind mindestens erforderlich).

Kosten und Förderung

Das DBI mit seiner staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft muss zur Kostendeckung ein Schulgeld erheben, dessen aktuelle Höhe derzeit 60,- € pro Monat beträgt. Eine Schulgeldermäßigung oder eine Stundung bis zum Ende der Ausbildung ist bei Nachweis entsprechender Bedürftigkeit und auf Antrag in Ausnahmefällen möglich.
Folgende Unterstützungsangebote können in Anspruch genommen werden:

BAföG:
Eine finanzielle Förderung kann beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Bei entsprechenden Voraussetzungen kann auch ein "Meister-BAföG" beim TLVWA beantragt werden.
steuerliche Absetzbarkeit:
Gemäß §10 Abs. 1 Nr. 9 EStG ist Schulgeld bis zu 3000,- € pro Jahr von der Einkommensteuer absetzbar.
Bildungskredit:
Zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung.
Bildungsgutschein:
Da sowohl das DBI als Bildungsträger als auch die berufsbegleitende Ausbildung zum Heilerziehungspfleger gem. AZWV zertifiziert sind, kann bei der zuständigen Arbeitsagentur ein Antrag auf Erteilung eines Bildungsgutscheins für diesen Ausbildungsgang gestellt werden.
Die Zulassungsnummer für diesen berufsbegleitenden Ausbildungsgang zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger lautet:
M-4220-0304
Die Arbeitsagentur prüft jeden Antrag individuell.
Wichtig ist, dass die Beratung bei der Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung stattfindet!

Bewerben?

Ihre Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:
- Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf mit Lichtbild
- lückenloser Nachweis der schulischen Abschlüsse
- lückenloser Nachweis der beruflichen Laufbahn
- Nachweis über Fort- und Weiterbildungen
- Einverständniserklärung des Dienstgebers

Richten Sie Ihre Bewerbung an das
Diakonische Bildungsinstitut Johannes Falk gem. GmbH
- Geschäftsbereich Ausbildung -
Ernst-Thälmann-Straße 90
99817 Eisenach

Ihre Bewerbung sollte uns spätestens bis zum 30. Juni erreicht haben.

Fragen?

Rufen Sie uns an:
03691 - 810200 (Sekretariat des Geschäftsbereichs Ausbildung)
03691 - 810205 (Fachbereichsleitung)
oder mailen Sie uns:
info‎@‏dbi-falk.de oder v.brinkmann-haenel‎@‏dbi-falk.de

« zurück