Altenpflege hat Zukunft!
Du suchst einen Ausbildungsplatz und möchtest dich bewerben?
Dann nichts wie los! Hier findest du alle Informationen.
Die Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:- Bewerbungsanschreiben- Lebenslauf mit Lichtbild- lückenloser Nachweis der schulischen Abschlüsse- lückenloser Nachweis der beruflichen Laufbahn
Sende Deine Unterlagen an:
Diakonisches Bildungsinstitut Johannes Falk gem. GmbH
Kompetenzzentrum Alter und Pflege
Otto-Krebs-Weg 5a
99428 Weimar-Holzdorf
Fragen?
Telefon (0 36 43) 49 64 30
Mail:
info@dbi-falk.de oder fs-holzdorf@dbi-falk.de
Flyer als PDF
Folgende Unterstützungsangebote können in Anspruch genommen werden:
BAföG:Eine finanzielle Förderung kann beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Bei entsprechenden Voraussetzungen kann auch ein "Meister-BAföG" beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt werden.
steuerliche Absetzbarkeit:
Gemäß § 10 Abs.1 Nr. 9 EStG ist Schulgeld bis zu 3000,- € pro Jahr von der Einkommen-steuer absetzbar.
Bildungskredit:
Zur Unterstützung von Studierenden sowie von Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung. Bildungsgutschein:
Da sowohl das DBI als Bildungsträger als auch die Ausbildung zum Altenpflegehelfergem. AZWV zertifiziert sind, kann bei der zuständigen Arbeitsagentur ein Antrag auf Erteilung eines Bildungsgutscheins für diesen Ausbildungsgang gestellt werden.
Die Arbeitsagentur prüft jeden Antrag individuell.
Wichtig ist, dass die Beratung bei der Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung stattfindet!
Das DBI mit seiner staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft muss zur Kostendeckung ein Schulgeld erheben, dessen aktuelle Höhe derzeit 75,- € pro Monat beträgt. Eine Schulgeldermäßigung oder eine Stundung bis zum Ende der Ausbildung ist bei Nachweis entsprechender Bedürftigkeit und auf Antrag in Ausnahmefällen möglich.